Rechtliche Hinweise


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Betz Lutz & Kollegen Vermögensverwaltung GmbH ist für den Inhalt der Internetseiten, die per Link erreicht werden oder einen Link auf diese Website herstellen, nicht verantwortlich. Betz Lutz & Kollegen Vermögensverwaltung GmbH behält sich das Recht vor, jederzeit Änderungen oder Ergänzungen der bereit gestellten Informationen vorzunehmen. Der Inhalt und Aufbau dieser Website ist urheberrechtlich geschützt. Der Inhalt der Website darf nicht zu kommerziellen Zwecken kopiert, verbreitet, verändert oder Dritten zugänglich gemacht werden. Insoweit wird auch darauf hingewiesen, dass auf den Websites enthaltene Bilder, Texte usw. dem Urheber- und Kennzeichenrecht Dritter unterliegen können. Sofern Sie bei der Benutzung der Website um die Angabe persönlicher Informationen gebeten werden, erfolgt eine Beantwortung dieser Fragen freiwillig. Ihre persönlichen Daten werden entsprechend den deutschen Datenschutzbestimmungen gespeichert und verarbeitet. Informationen zur Identität der wichtigsten Abwicklungsbanken und der Ausführungsqualität der Betz Lutz & Kollegen Vermögensverwaltung GmbH für Finanzportfolioverwaltungsmandate gegenüber Privatkunden:

Eine wesentliche Neuerung durch Einführung der MIFID II in nationales Recht ist die Pflicht der Betz Lutz & Kollegen Vermögensverwaltung GmbH einmal jährlich die fünf wichtigsten Abwicklungsbanken für jede Gattung von Finanzinstrumenten zu veröffentlichen, die ausgehend vom Handelsvolumen am wichtigsten sind und Informationen über die dort erreichte Ausführungsqualität zusammenzufassen. Die Betz Lutz & Kollegen Vermögensverwaltung GmbH hat keinen direkten Zugang zu den Ausführungsplätzen und führt daher Aufträge im Rahmen ihrer Dienstleistungen nicht selbst aus, sondern beauftragt Dritte (das depotführende Kreditinstitut) mit der Auftragsausführung. In Zusammenhang mit der Finanzportfolioverwaltung gegenüber Privatkunden weisen Kunden die Betz Lutz & Kollegen Vermögensverwaltung GmbH ferner darüber hinausgehend im Regelfall an, sämtliche zur Durchführung des Vertrages erforderlichen Aufträge über die vorgenannten depotführenden Kreditinstitute des jeweiligen Mandats abzuwickeln. Da die Betz Lutz & Kollegen Vermögensverwaltung GmbH somit Dritte zwecks Ausführung von Aufträgen beauftragt, sind nach Maßgabe der gesetzlichen Veröffentlichungspflichten folglich die fünf wichtigsten depotführenden Kreditinstitute anzugeben. Es bestehen bezüglich der aufgelisteten depotführenden Kreditinstitute weder enge Verbindungen der Betz Lutz & Kollegen Vermögensverwaltung GmbH noch bestehen sonstige Interessenkonflikte zu diesen, welche dem Kundeninteresse zuwiderlaufen könnten. Für die Ausführung von Aufträgen von Privatkunden ist grundsätzlich das Gesamtentgelt (Preis des Wertpapieres zzgl. Kosten der Transaktion) als maßgeblicher Faktor zur Bewertung heranzuziehen. Die Betz Lutz & Kollegen Vermögensverwaltung GmbH behält sich vor, Weisungen zu erteilen, wenn die Betz Lutz & Kollegen Vermögensverwaltung GmbH dies zur Wahrung der Interessen und zur Sicherstellung einer hinreichenden Ausführungsqualität für erforderlich hält.

Auflistung der wichtigsten Abwicklungsbanken:
- V-Bank AG, München
- UBS AG, Deutschland
- Kaiser Partner Privatbank AG


Offenlegung gemäß Verordnung (EU)

Ziel der Anlagepolitik der Betz Lutz & Kollegen Vermögensverwaltung GmbH ist es, unter Berücksichtigung des Anlagerisikos einen angemessenen Wertzuwachs zu erzielen. Die Zusammensetzung der Finanzportfolien wird seitens der Vermögensverwaltung ausschließlich nach den in den Anlagezielen / der Anlagepolitik definierten Kriterien vorgenommen, regelmäßig überprüft und ggf. angepasst. Die Finanzportfolien werden nicht anhand eines Indexes als Bezugsgrundlage verwaltet.

Unter Beachtung der ESG-Strategie der Vermögensverwaltung finden ESG- Kriterien, insbesondere Nachhaltigkeitsrisiken, als eine Komponente im Anlageentscheidungsprozess Berücksichtigung. Unter Gesamt-Risiko- und Ertragsgesichtspunkten und der Berücksichtigung von Ausschlüssen entscheidet in diesem Fall die Vermögensverwaltung welche Komponenten letztendlich ausschlaggebend sind.

Die Vermögensverwaltung berücksichtigt derzeit keine nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Im Markt liegen aktuell die maßgeblichen Daten, die zur Feststellung und Gewichtung der nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen herangezogen werden müssen, nicht in ausreichendem Umfang vor. Spätestens ab dem 30. Dezember 2022 wird der Finanzportfolioverwalter Informationen darüber bereitstellen, ob und wie die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Anlageentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Finanzportfolioverwaltung nicht das Ziel einer nachhaltigen Investition hat und die Investitionen nicht verbindlich die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten nach Verordnung (EU) 2019/2088 berücksichtigen. Die Finanzportfolioverwaltung verfolgt keine dezidierte ESG-Strategie.



Mitwirkungspolitik
Beschreibung und Veröffentlichung der Mitwirkungspolitik der Betz Lutz & Kollegen Vermögensverwaltung GmbH gem. § 134b AktG


Die Betz Lutz & Kollegen Vermögensverwaltung GmbH – nachstehend „Institut“ genannt – unterfällt der Begriffsbestimmung nach als Vermögensverwalter i.S.d. § 134a Abs. 1 Nr. 2 AktG den Vorschriften der §§ 134b und 134c AktG und hat daher ihre Mitwirkungspolitik im Sinne des § 134b Abs. 1 AktG zu beschreiben und zu veröffentlichen.

Das Institut nimmt keine Aktionärsrechte seiner Kunden wahr. Es werden keine Hauptversammlungen besucht, keine Stimmrechte für Kunden ausgeübt, Mitteilungen von Aktiengesellschaften nur im Rahmen von Pflichtmitteilungen zur Kenntnis genommen und weder mit der Gesellschaft noch mit anderen Aktionären aktiv kommuniziert.

Daher wurde die Mitwirkungspolitik wie folgt festgelegt:

Das Institut übt keine Aktionärsrechte i.S.d. § 134b Abs. 1 Nr. 1 AktG aus, die auf einer Mitwirkung in der Gesellschaft basieren. Insbesondere werden keine in Bezug auf die Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften bezogenen Rechte wahrgenommen. Das Recht auf einen Gewinnanteil i.S.d. §§ 60ff. AktG sowie auf Bezugsrechte wird in Rücksprache mit den Kunden wahrgenommen.

Die Überwachung wichtiger Angelegenheiten der Gesellschaften i.S.d. § 134b Abs. 1 Nr. 2 AktG erfolgt durch Kenntnisnahme der gesetzlich angeordneten Berichterstattung der Gesellschaften in Finanzberichten sowie Adhoc-Mitteilungen.

Ein Meinungsaustausch mit Gesellschaftsorganen und/oder Interessenträgern der Gesellschaft i.S.d. § 134b Abs. 1 Nr. 3 AktG findet nicht statt.

Eine Zusammenarbeit mit anderen Aktionären i.S.d. § 134b Abs. 1 Nr. 4 AktG findet nicht statt.

Beim Auftreten von Interessenkonflikten i.S.d. § 134b Abs. 1 Nr. 5 AktG werden diese gegenüber den Betroffenen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen offengelegt und das weitere Vorgehen mit den Betroffenen abgeklärt.

Die jährliche Berichterstattung über die Umsetzung der Mitwirkungspolitik i.S.d. § 134b Abs. 2 AktG unterbleibt, da keine entsprechende Rechtewahrnehmung erfolgt.

Die Veröffentlichung des Abstimmungsverhaltens i.S.d. § 134b Abs. 3 AktG unterbleibt, da keine Teilnahme an Abstimmungen erfolgt.